Preisrichtervereinigung - Landesverband

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Preisrichtervereinigung

Preisrichter Vereinigung
Rheinland-Pfalz e.V.

Anläßlich der am 17.09.2023 stattgefundenen JHV der Preisrichtervereinigung wurde folgender neuer Vorstand gewählt:
 
1. Vorsitzender: Matthias Schmitt, 2. Vorsitzender: Ferdinand Tremmel, Beisitzer: Hubert Blim,

Otto Köhler wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Zweck des VDRP und der Preisrichter-Vereinigungen ist die Durchführung einer fachmännischen und einheitlichen Beurteilung des Rasse- und Ziergeflügels auf den Ausstellungen im BDRG, zur Ausrichtung der Zuchtarbeit unter Beachtung der gültigen Standards, der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen und sonstiger verbindlicher Beschlüsse.
Um diesen Zweck zu erfüllen, haben sich VDRP und Preisrichter-Vereinigungen folgende Aufgaben gestellt:
Die Weiterbildung der Rassegeflügel-Preisrichter durch Informationen über den jeweiligen Zuchtstand der einzelnen Rassen sowie die eingehende Besprechung neu zugelassener Rassen; die Heranbildung eines Peisrichter-nachwuchses durch Schulung und Unterweisung in der fachmännischen Beurteilung von Rasse- und Ziergeflügel; die Vertretung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zielsetzungen des BDRG.
Als Robert Oettel im Jahr 1852 den Grundstein zum „Hühnerologischen Verein“ legte, konnte man nicht ahnen, dass dies zu einer weitgespannten Organisation, wie wir sie heute im BDRG haben,führt.
Das Ziel war, Geflügel nach bestimmten Merkmalen zu halten und zu züchten.
Dazu zählten Hühner und Zwerghühner sowie Puten, Gänse, Enten und Tauben.
Bereits zwei Jahre später wurde die erste Geflügelausstellung abgehalten und es waren schon damals erfolgreiche Züchter, Frauen und Männer, die es verstanden, Tiere im richtigen Exterieur auf Ausstellungen und für die Weiterzucht herauszustellen.


Um auf Ausstellungen zu einer möglichst einheitlichen Beurteilung und Bewertung zu kommen, wurden noch im 19. Jahrhundert bestimmte Grundsätze von führenden Züchtern und neu gegründeten Spezialvereinen aufgestellt. Die Spezialvereine, später Sondervereine genannt, wurden zum Schrittmacher für weitere Geflügelrassen. Durch sie kam noch mehr System und Einheitlichkeit in die einzelnen Geflügelrassen und Farbenschläge.

Ein schriftliches Werk, aus dem Jahr 1899 wurde zum Leitfaden für die Rassegeflügelzucht. Diese bildlichen naturnahen Darstellungen waren gleichzeitig Richtschnur für die Beurteilung und Bewertung der Preisrichter.
Die Wortwahl -Preisrichter- ist m. E. nicht ganz glücklich. Bedenkt man, dass dem Preisrichter erstrangige Arbeiten in der Beurteilung und Bewertung zufallen und nur sozusagen als Zugabe die besten Tiere von ihm mit einem Preis ausgezeichnet werden.
Damit kommt der Bedeutung des Peisrichterurteils ein wesentlicher und züchterischer Maßstab zu. Leider ist es in heutiger Zeit sehr verbreitet, dass aus Züchter- oder Ausstellersicht, der unteren rechten Ecke auf der Bewertungskarte größere Bedeutung zugestanden wird und von ihr zunächst einmal „magnetische Kräfte“ ausgehen und der Preiszuteilung die größere Aufmerksamkeit zukommt.
Es muss in den Vorstellungen aller Beteiligten - Züchter, Liebhaber und Preisrichter wieder deutlicher ins Bewusstsein gelangen, dass ein Sg-Tier in der Regel ein erstrangiges Zuchttier ist und dass die züchterische Leistung und Wertigkeit einer breiten Qualitätsbasis weit aussagekräftiger sind als das zufällig mit hv oder v bewertete Einzeltier.
Unter dem fast schlagwörtlichen „Ökologischen Bewusstsein“ und unter dem Aspekt des Tierschutzgedankens sind Züchter und Preisrichter in besonderem Maße zur „Selbstkontrolle“ aufgerufen. Die art- und rassegerechte Haltung, Vitalität und Gesundheit unserer Tiere, müssen nach wie vor an oberster Stelle stehen. Der Wunsch nach immer höher angesetzten Forderungen muss mit der Verhaltensweise unserer Tiere und mit dem tierschützerischen Gedanken immer wieder aufs Neue überdacht werden und gegebenenfalls nach unten korrigiert, bzw. in angepasste Bahnen gelenkt werden. Ökologie bedeutet die Lehre von der Haushaltschaft der Natur im Ganzen, wozu auch der Mensch als eine Art in der „Rechtsgemeinschaft aller Lebewesen“ gehört.
Wir Preisrichter sind maßgeblich an der Entwicklung und am Fortschritt der Geflügelrassen und an der Arterhaltung von Wildgeflügel durch eine richtungsweisende Bewertung beteiligt. Wir haben eine Art Vorbildfunktion und werden in jedem Fall, an unserer eigenen Praxis, der Haltung, Züchtung, Fütterung und Pflege, was wir erreichen und wie wir mit unseren eigenen Tieren umgehen, gemessen.
1. Vorsitzender

Matthias Schmitt
Turmstr. 8a,
67659 Kaiserslautern
Tel. 0631/7501136,

Gruppenzuordnung
A: Wassergeflügel
B: Hühner
D: Zwerghühner
E: Kropftauben
F: Formtauben, Huhn- und Schautauben
G: Tümmler
H: Farbentauben


I: Trommeltauben
K: Strukturtauben
L: Mövchen
M: Warzentauben, einschl. Bagdetten  
Z1: Hühnerartige (Galliformes) Zwergwachtel bis Pfau
Z2: Wild- und Ziertauben
Z3: Wasserziergeflügel (Anatidae), Gänse und Enten
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