Aktuelle Infos zur Vogelgrippe

05.03.2023

Vogelgrippe in der Stadt Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen

Appell an alle Rassegeflügelzüchter und Hobbyhalter!

Bitte dringend Biosicherheitsmaßnahmen einhalten!

Fünf verendete Möwen wurden am 24. Februar in der Stadt Mainz am Rheinufer – Höhe Raimunditor – aufgefunden. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz stellte bei den toten Tieren den Verdacht auf Vogelgrippe fest, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Labor-Verdachtsbefund nun am heutigen Mittwoch, 1. März, bestätigt. Es wurde HPAIV (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus) des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Damit ist der erste Ausbruch der Vogelgrippe, die auch als Geflügelpest bezeichnet wird, im Stadtgebiet Mainz in 2023 amtlich festgestellt.

 

Die Zahl der gemeldeten Fälle bei Wildvögeln stieg im Januar 2023 auf 103, die sich nun auf ganz Deutschland verteilen. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Schwäne, Möwen, Wildenten und Greifvögel, so das FLI.

26.02.2023

Kreisverwaltung Kusel- VETERINÄRAMT

Wichtiger Hinweis Fall von Geflügelpest im Landkreis Kusel gemeldet

 

 

In einem Bestand einer Hobby-Hühnerhaltung waren bereits sieben Tiere verendet und das Veterinäramt musste umgehend die Einschläferung der verbleibenden fünf bereits erkrankten Hühner anordnen. Eintragsursache könnten wildlebende Wasservögel sein.

 

Nach einer Risikoabschätzung durch die Veterinäre des Landkreises in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) und dem Landesuntersuchungsamt (LUA) konnte auf das Errichten von Restriktionszonen verzichtet werden.

Landrat Otto Rubly appelliert an die Geflügelhalter: „Bitte halten Sie sich streng an die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Das Virus kann auch anderweitig, z.B. über Wildvögel eingetragen werden. Schützen Sie bitte Ihre Tiere so gut es geht.

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern nach Möglichkeit ein freiwilliges Aufstallen der Tiere.  Die Halter sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen nochmals kritisch überprüfen – so sollten die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sollten so gelagert werden, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin haben sich zum Beispiel engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen bewährt, um das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu schützen.

 

An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass jeder Geflügelhalter die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln bei der Kreisverwaltung melden muss. Auch die Aufgabe von bereits gemeldeten Tierhaltungen ist anzuzeigen. 

 

Sollte Geflügel im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden.

Verendete oder krank erscheinende Wildvögel sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort weggebracht werden, sondern ebenfalls dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

Kontakt: Veterinäramt Landkreis Kusel, eMail: veterinaeramt@kv-kus.de