Vogelgrippe (Geflügelpest)

 

 

Diese Seite ist gegliedert nach

Abschnitt 1:    Allgemeine Informationen  und Leitfaden

Abschnitt 2:    Formulare zum Download

 

Bitte beachten Sie außerdem auch die  Unterseiten zum Thema Vogelgrippe:

Aktuelle Infos zur Vogelgrippe 

Um die Flut von Informationen, die uns derzeit überschwemmt, etwas übersichtlicher zu gestalten, haben wir für die aktuellen Berichte in Presse, TV und Medien eine Unterseite eingerichtet.

Ebenso finden Sie den LV Schriftverkehr, BDRG News und  amtliche Anordnungen und Mitteilungen jeweils auf einer separaten Unterseite

Abschnitt 1

Was versteht man unter Vogelgrippe?

Das Friedrich-Löffler-Institut hat uns eine aktuelle Beschreibung der Vogelgrippe überlassen.

Diese und weitere aktuelle Informationen des FLI bitte hier herunterladen:

Herkunft und Verbreitung H5N8
FLI-Information_Herkunft-Verbreitung-H5N
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Info vom Friedrich-Löffler-Institut
FLI-Information-FAQ-Gefluegelpest-201611
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Der Wortlaut des oben genannten § 20 der Geflügelpestverordnung sowie die Chechliste und das Merblatt der FLI  können nachstehend heruntergeladen werden.

Ausnahmeregelungen
§ 20 der Geflügel-Pestverordnung - Ausna
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Checkliste Geflügelpest des FLI
Checkliste-Gefluegelpest-2017-03-17(4).p
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Merkblatt der FLI
Merkblatt-FLI AI_2016-11-25(1).pdf
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Informationsblatt der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Informationsblatt für Geflügelhalter zur
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Biosicherheit ist wichtig!

Infoblatt für alle Geflügelhalter

 

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz hat in Zusammenarbeit mit unserem Landesverband, dem Geflügelwirtschaftsverband Rhld.-Pfalz und dem Bauern- und Winzerverband Rhld.-Pfalz Süd ein Infoblatt erstellt zum Thema Biosicherheit.

Die darin enthaltenen Informationen und Hygieneregeln halten wir für äußerst wichtig.

 

Leider sind immer noch viele unserer Züchter der Meinung, das Thema Vogelgrippe mit allen damit verbunden Auflagen hätte keine Geltung für sie. So sind viele Halter der Aufstallungpflicht, von der  ja einige Gebiete in unserem Landesverband betroffen waren, nicht nachgekommen.

Wir appellieren hiermit dringend, gesetzliche Vorgaben zu beachten; hier drohen erhebliche Bußgelder bei Verstoß.

 

Wir möchten hier nochmals deutlich machen, dass eine Bekämpfung der Vogelgrippe nur möglich ist, wenn alle Geflügelhalter, die "Grossen"  (die Wirtschaftsgeflügelzüchter) genauso wie die "Kleinen"   ( private Halter und Züchter in Privatställen und Zuchtanlagen) an einem Strang ziehen und durch entsprechende  Hygienemaßnahmen die Ausbreitung verhindern.

Hierfür soll das Merkblatt allen Seiten eine Hilfestellung bieten.

Zum Vergrößern Plakat bitte ankicken


Desinfektion:  Infoblatt über  Desinfektionsmittel und Anwendung

Empfohlene Desinfektionsmittel und deren Handhabung
empfohlene Desinfektionsmittel.pdf
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Viele  wichtigen Informationen der Landesregierung zur Vogelgrippe finden Sie auf der Seite "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz" unter dem folgenden Link:

 

https://bus.rlp.de/detail?pstId=8966123

 

 

Abschnitt 2

Wichtige Antagsformulare

An dieser Stelle stehen wichtige Formulare zum Download bereit.

Tagesaktuelle Informationen folgen weiter unten in Abschnitt 3,bitte beachten!

Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen nach § 20 der Geflügelpestverordnung

(Verhinderung der Keulung)

Antrag auf Ausnahme vom Tötungsgebot.pdf
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Alle Züchter, die nicht aufstallen können, müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden,

Enten - Antrag auf Ausnahme
Antrag der Ausnahme Enten.pdf
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Gänse - Antrag auf Ausnahme
Ausnahmen Gänse.pdf
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Großgeflügel - Antrag auf Ausnahme
AUsnahme Großgeflügel.pdf
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Ziergeflügel - Antrag auf Ausnahme
Ziergeflügel.pdf
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                                                                                            Sentinelhaltung

Achtung: In Bezug auf die aktuelle Problematik der Vogelgrippe weisen wir nochmals darauf hin, dass Halter von

Wassergeflügel (Enten, Gänse), die Ihre Tiere auf Ausstellungen verbringen, einen Antrag auf Sentinelhaltung beim zuständigen Kreisveterinäramt stellen müssen.

Genaue Informationen und Antragsformular  findet ihr hier auf unserer Seite Sentinelhaltung

 

Die neue EU VO zur Vogelgrippe

 

Die neue EU-Verordnung zur Vogelgrippüe sieht ein  Ganzjähriges Verbot der Freilandhaltung in Risikogebieten vor!

 

Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 14.2. (weiter unten folgt ein Link zum Download) ermöglicht eine Ausweisung von Hochrisikogebieten und dort schließlich die Daueraufstallung.

 

Deshalb  haben überall alle so nett eingelenkt, wir sollten beruhigt werden...

 Und auf der ersten Seite schreiben sie, worum es geht: "Die Seuche kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Rentabilität von Geflügelhaltungsbetrieben haben." –

 

Dabei ignorieren die Entscheider maßgeblich, dass die eigene Task-Force eine andere Marschrichtung vorgab!

 

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS EUdocx.docx
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06.02.2017

   Wichtige Gesetzestexte für Ausnahmen bei Feststellung des VIrus in nicht industriellen Anlagen

 

Bitte hierzu den Flyer des Aktionsbündnis Vogelfrei herunterladen:

Gesetze_Ausnahme_Flyer.pdf
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28.11.2016

Produktinformation für Schutzkleidung

Persönliche Schutzkleidung
Vogelgrippe Merkblatt.pdf
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Schwab Artikel_4000375905 (1).pdf
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