Vogelgrippe (Geflügelpest)
Diese Seite ist gegliedert nach
Abschnitt 1: Allgemeine Informationen und Leitfaden
Abschnitt 2: Formulare zum Download
Abschnitt 3: Aktuelle Informationen zum Thema Vogelgrippe
Bitte beachten Sie außerdem auch die Unterseiten zum Thema Vogelgrippe
Um die Flut von Informationen, die uns derzeit überschwemmt, etwas übersichtlicher zu gestalten, haben wir für die aktuellen Berichte in Presse, TV und Medien eine Unterseite eingerichtet.
Ebenso finden Sie den LV Schriftverkehr, BDRG News und amtliche Anordnungen und Mitteilungen jeweils auf einer separaten Unterseite
Abschnitt 1
Was versteht man unter Vogelgrippe?
Das Friedrich-Löffler-Institut hat uns eine aktuelle Beschreibung der Vogelgrippe überlassen.
Diese und weitere aktuelle Informationen des FLI bitte hier herunterladen:



Der Wortlaut des oben genannten § 20 der Geflügelpestverordnung sowie die Chechliste und das Merblatt der FLI können nachstehend heruntergeladen werden.
Biosicherheit ist wichtig!
Infoblatt für alle Geflügelhalter
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz hat in Zusammenarbeit mit unserem Landesverband, dem Geflügelwirtschaftsverband Rhld.-Pfalz und dem Bauern- und Winzerverband Rhld.-Pfalz Süd ein Infoblatt erstellt zum Thema Biosicherheit.
Die darin enthaltenen Informationen und Hygieneregeln halten wir für äußerst wichtig.
Leider sind immer noch viele unserer Züchter der Meinung, das Thema Vogelgrippe mit allen damit verbunden Auflagen hätte keine Geltung für sie. So sind viele Halter der Aufstallungpflicht, von der ja einige Gebiete in unserem Landesverband betroffen waren, nicht nachgekommen.
Wir appellieren hiermit dringend, gesetzliche Vorgaben zu beachten; hier drohen erhebliche Bußgelder bei Verstoß.
Wir möchten hier nochmals deutlich machen, dass eine Bekämpfung der Vogelgrippe nur möglich ist, wenn alle Geflügelhalter, die "Grossen" (die Wirtschaftsgeflügelzüchter) genauso wie die "Kleinen" ( private Halter und Züchter in Privatställen und Zuchtanlagen) an einem Strang ziehen und durch entsprechende Hygienemaßnahmen die Ausbreitung verhindern.
Hierfür soll das Merkblatt allen Seiten eine Hilfestellung bieten.
Desinfektion: Infoblatt über Desinfektionsmittel und Anwendung
Viele wichtigen Informationen der Landesregierung zur Vogelgrippe finden Sie auf der Seite "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz" unter dem folgenden Link:
https://bus.rlp.de/detail?pstId=8966123
Abschnitt 2
Wichtige Antagsformulare
An dieser Stelle stehen wichtige Formulare zum Download bereit.
Tagesaktuelle Informationen folgen weiter unten in Abschnitt 3,bitte beachten!
Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen nach § 20 der Geflügelpestverordnung
(Verhinderung der Keulung)
Alle Züchter, die nicht aufstallen können, müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden,
Sentinelhaltung
Achtung: In Bezug auf die aktuelle Problematik der Vogelgrippe weisen wir nochmals darauf hin, dass Halter von
Wassergeflügel (Enten, Gänse), die Ihre Tiere auf Ausstellungen verbringen, einen Antrag auf Sentinelhaltung beim zuständigen Kreisveterinäramt stellen müssen.
Genaue Informationen und Antragsformular findet ihr hier auf unserer Seite Sentinelhaltung
Abschnitt 3
Aktuelle Informationen zum Thema Vogelgrippe (Geflügelpest)
20.11.21
PRESSEDIENST
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT
Mainz, 11. November 2021
Spiegel: „Rheinland-Pfalz ist auf die Geflügelpest gut vorbereitet“
Westerwaldkreis: Erste Fälle bei Wildvögeln in Rheinland-Pfalz nachgewiesen
Die Geflügelpest hat nun bedauerlicherweise auch Rheinland-Pfalz erreicht. An zwei See-Standorten im Westerwaldkreis wurden in den vergangenen Tagen mehrere verendete Wildvögel gefunden, bei denen der im Landesuntersuchungsamt (LUA) nachgewiesene Verdacht einer Infektion mit dem H5N1-Virus vorlag. Dieser Verdacht wurde inzwischen durch das Friedrich-Loeffler-Institut als Nationales Referenzlabor bestätigt. „Leider müssen wir befürchten, dass unser Bundesland in diesem Jahr stärker betroffen sein wird als in den Vorjahren“, sagte Ministerin Anne Spiegel. Durch regelmäßige Tierseuchenübungen und die entsprechenden Krisenpläne sei Rheinland-Pfalz gut vorbereitet. Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen ist nicht bekannt.
„Der Infektionsdruck bei der Geflügelpest ist derzeit sehr hoch“, erläuterte Ministerin Spiegel. Nachweise bei Wildvögeln wurden in diesem Herbst bereits aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bayern gemeldet. Auch sind bereits Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen betroffen. Umso wichtiger sei es, dass in den Geflügelhaltungen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um Ausbrüche in Betrieben so weit wie möglich zu minimieren.
In diesem Zusammenhang werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden. Dies sind die Veterinärämter des jeweiligen Landkreises. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat aufgrund der Nachweise eine kreisweite Aufstallung des Geflügels angeordnet. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im LUA vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch auf den Zukauf von lebendem Geflügel sollte bis auf weiteres verzichtet werden. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Hintergrund:
Die für Geflügel sehr ansteckende aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Die seit dem 21.04.2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthalten Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
17.09.2021
Auch in diesem Herbst wieder erhöhte Achtsamkeit gefordert
Der Referent für Tierseuchenbekämpfung - Krisenmanagement im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität informiert in seinem Schreiben vom 17.09.21 über die Risikoeinschätzung:
"Die Risikoeinschätzung des FLI wurde am 13.09.2021 aktualisiert.
Das Risiko eines erneuten Auftretens von HPAIV H5 in Europa und Deutschland im Laufe der Herbstmonate wird insgesamt als hoch eingestuft.
Es wird dringend empfohlen die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben erneut zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern."
Die Aktuelle Risikoeinschätzung des FLI kann hier heruntergeladen werden:
Die neue EU VO zur Vogelgrippe
Die neue EU-Verordnung zur Vogelgrippüe sieht ein Ganzjähriges Verbot der Freilandhaltung in Risikogebieten
vor!
Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 14.2. (weiter unten folgt ein Link zum Download) ermöglicht eine Ausweisung von Hochrisikogebieten und dort schließlich die Daueraufstallung.
Deshalb haben überall alle so nett eingelenkt, wir sollten beruhigt werden...
Und auf der ersten Seite schreiben sie, worum es geht: "Die Seuche kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Rentabilität von Geflügelhaltungsbetrieben haben." –
Dabei ignorieren die Entscheider maßgeblich, dass die eigene Task-Force eine andere Marschrichtung vorgab!
06.02.2017
Wichtige Gesetzestexte für Ausnahmen bei Feststellung des VIrus in nicht industriellen Anlagen
Bitte hierzu den Flyer des Aktionsbündnis Vogelfrei herunterladen:
28.11.2016
Produktinformation für Schutzkleidung