Wie funktioniert eine Zuchtgemeinschaft
Züchter, die sich zu einer Zuchtgemeinschaft zusammenschließen
möchten, müssen folgendes beachten:
· Zuchtgemeinschaften fassen nur Züchter der Seniorenklasse oder Jungzüchter zusammen, das heißt, dass ein Erwachsener und ein Jugendlicher keine Zuchtgemeinschaft gründen können !
· Anträge auf Bildung einer Zuchtgemeinschaft findet man zum Ausdruck auf dieser Seite weiter unten.
· Anträge ausfüllen und vom Vereins-, KV oder BV-Vorsitzenden bestätigen lassen.
· Anträge an den LV-Vorsitzenden senden.
Achtung!
Liegt die Anerkennung als Zuchtgemeinschaft vor, gilt:
Farbenschläge, die in einer Zuchtgemeinschaft angemeldet sind, können nur noch in der Zuchtgemeinschaft ausgestellt werden!
Ein Mitglied einer Zuchtgemeinschaft darf keine Tiere dieser in der ZGS angemeldeten Farben
mehr auf seinen Namen ausstellen.