Tierschutz / Tierrecht
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Tierschutz, Verordnungen und Gesetzen und zum Tierrecht.
Der Tierschutzbeauftragte des BDRG, Dr. Michael Götze, informiert den Landesverband regelmäßig über aktuelle Themen zum Tierschutzund sowie über Verordnungen der Bundesregierung.
Das Aufgabengebiet des Tier- und Artenschutzbeauftragten:
Schon bei der Gründung der ersten Vereine zu Beginn der organisierten Rassegeflügelzucht in Deutschland fühlten sich die Mitglieder dem Gedanken des Tierschutzes - hier insbesondere des Vogelschutzes - sehr verbunden und verpflichtet. Die Verantwortung für den Schutz der Mitgeschöpfe spiegelte sich auch in den Namen der Vereine wider.
Durch Geschichte und gesellschaftlichen Wandel trat diese Aufgabe der Rassegeflügelzucht später etwas in den Hintergrund.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hingegen setzte ein Bewusstseinswandel und Rückbesinnung auf die eigentlich ursprünglichen Aufgaben in der Organisation ein.
Im Zuge dieser Rückbesinnung wurde die Tierschutzverantwortung der Organisation wieder aufgegriffen und der Beirat für Tier- und Artenschutz ins Leben gerufen.
Die Arbeit des Tierschutzbeauftragten erfolgt in enger Verzahnung von Behörden, anerkannten Wissenschaftlern und Instituten und der Basis der Rassegeflügelzucht.
Zu den Schwerpunkten der Arbeit des Beirates zählt die beratende Funktion des Beirates für die Züchterschaft und auch im Dialog mit Behörden und Ministerien wird an einer Harmonisierung und Vereinheitlichung in der Anwendung von Gesetzen gearbeitet.
Sachgemäßer und praktikabler Tierschutz in der Rassegeflügelzucht soll auch der Vermeidung von Übertypisierungen bei Rassegeflügel dienen - insofern ist die Rassegeflügelorganisation ein kompetenter Ansprechpartner wenn es um die Belange der ihr anvertrauten Kreaturen geht.
19.02.2015 Spitzengespräch von Dr. M. Götze mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
"Artgerechte Erhaltungszuchten"
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