Zuchttierbestandserfassung
Nicht nur der BDRG, auch unsere Landesregierung verlangt von uns die Bestandserfassung !
Wichtig:
Die Züchter, die in mehreren Vereinen Mitglied sind, müssen sich entscheiden, von welchem Verein die Zuchttierbestandserfassung vorgenommen werden soll!
Bitte keine Doppelmeldungen vornehmen!
02.02.2022
Ein Wort zur Zuchttierbestandserfassung
Die Zuchttierbestandserfassung 2022 ist abgeschlossen.
Der LV-Vorsitzende Helmut Demler hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, die nachstehend heruntergeladen werden kann.
12.02.2022
BDRG -Aktuelles in Kürze : Zuchttierbestandserfassung


2021
2020
2019
2018
BDRG : Bericht zur Zuchttierbestandserfassung 2018
2017
06.02.2017
Die Zuchttierbestandserfassung für 2017 läuft nun an.
Alle Vereine wollen bitte die aktuellen Informationen des BDRG zur Kenntnis nehmen. Bitte hierzu die aktuellen Informationen auf der Seite Infos/Informationen für Vereine lesen
2016
BDRG erstattet Bericht über die Zuchttierbestandserfassung
20.06.2016
Soeben erreichte uns der Bericht des BDRG über den Stand der Zuchttierbestandserfassung ( Ausführlicher aktueller Stand kann weiter unten heruntergeladen werden):
Bei der BDRG Tierbestandserfassung 2016 wurden 542.607 Zuchttiere in 62.940 Zuchten erfasst.
Diese Zahlen teilen sich wie folgt auf:
Groß- und Wassergeflügel: 29.547 Tiere in 5.933 Zuchten
Hühner: 94.969 Tiere in 10.592 Zuchten
Zwerghühner: 147.406 Tiere in 16.360 Zuchten
Tauben: 260,668 Tiere in 27.082 Zuchten
Ziergeflügel 4.699 Tiere in 2.973 Zuchten
Die ausführlichen Berichte können nachstehend heruntergeladen werden.
Zuchttierbestandserfassung 2016
Nachricht an alle KV- und BV- Vorsitzenden
Liebe(r) KV- und BV-Vorsitzende,
im Jahr 2016 wird vom BDRG in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
die Folgeerfassung des Zuchttierbestands aller Groß- und Wassergeflügel, Hühner und
Zwerghühner, Tauben und Ziergeflügel im BDRG durchgeführt.
Die Erfassung ist für den Zeitraum Januar bis April geplant und soll über eine neue onlinefähige
Anwendung erfolgen. Über die neue Applikation werden wir vom BDRG detailliert in den nächsten
Wochen unterrichtet. Vorab an dieser Stelle die Information, dass keine Installation eines
Programmes auf einem Rechner notwendig ist, es wird lediglich eine Internetverbindung und
ein üblicher Internetbrowser benötigt.
Grundsätzlich kann die Erfassung auf zwei Arten erfolgen. Entweder direkt in der Anwendung
durch den Verein oder durch den Verein auf Papier und anschließender Erfassung in der
Applikation durch den Kreisverband bzw. Bezirksverband . Nach den bisherigen Erfahrungen empfiehlt der BDRG
die Erfassung über den KV/BV. Auf jeden Fall sollte die Erfassung in einem
KV/BV einheitlich sein. Dies bedeutet, dass pro KV/BV entweder die Erfassung
im Verein oder im KV/BV gewählt werden kann.
Bis zum 15.12.2015 möchte der BDRG-Beisitzer Hansjörg Opala von uns die Information, wie sich unsere KV/BV entscheiden.
Außerdem müssen wir den Ansprechpartner des KV/BV oder von den Vereinen, falls diese Option gewählt wird, benennen.
Für alle Ansprechpartner muss eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden, da der Zugang zur Applikation über diese Adresse erfolgen wird.
Ich bitte mir deshalb bis zum genannten Termin eure Entscheidung mitzuteilen, damit ich die notwendigen Angaben fristgerecht weitergeben kann. Leider – wie immer – ist mal wieder alles sehr kurzfristig zu erledigen. Ich hoffe auf euer Verständnis und eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wuth
1. Schriftführerin des Landesverbandes
der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e. V.