Tiergesundheitsrecht
26.04.2021
Vom Ministerium haben wir Informationen zum neuen Tiergesundheitsrecht erhalten:
Grob skizziert umfasst und regelt das neue Tiergesundheitsrecht folgende Bereiche:
- Neue Kategorisierung der Tierseuchen und Tierarten (s. Artikel 5-9 VO (EU) 2016/429 in Verbindung mit VO (EU) 2018/1882)
- Überwachung auf bestimmte Tierseuchenerreger à dient der Früherkennung und der Beibehaltung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Krankheiten (z.B. Tuberkulose der Rinder, Aujeszkysche Krankheit der Schweine, Brucellose der Rinder, Schafe und Ziegen, Tollwut) (VO (EU) 2016/429 in Verbindung mit VO (EU) 2020/689)
- Bekämpfung gelisteter und neuer Tierseuchen (VO (EU) 2016/429 in Verbindung mit VO (EU) 2020/687 und VO (EU) 2020/689 und ergänzend dazu beispielsweise zur ASP die „VO (EU) 2021/605 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“; diese Spezialregelung zur ASP ist nicht einzeln zu betrachten, sondern muss u.a. mit den zuvor genannten Verordnungen gemeinsam gelesen werden, da sich hier weitere verbindliche Vorgaben befinden!)
- Regelungen zum nationalen und innergemeinschaftlichen Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs (VO (EU) 2016/429 in Verbindung mit VO (EU) 2020/688 und VO (EU) 2020/686)
- Regelungen zum Eingang (früher „Einfuhr“) in die Union für Tiere, Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs (VO (EU) 2016/429 in Verbindung mit VO (EU) 2020/692)
- Registrierung und Zulassung von Betrieben und Einrichtungen, Kennzeichnung von Tieren (z.B. Ohrmarken, Equidenpaß) (VO (EU) 2016/429 in Verbindung mit 2019/2035)
Die Aufzählung der obigen Verordnungen ist nicht abschließend. Sie soll Ihnen einen ersten Einstig in das neue Recht ermöglichen. Da es bereits Änderungen diverser Verordnungen gab, ist darauf zu achten immer die aktuell gültige Version zu verwenden. Auch sind noch immer nicht alle EU-Verordnungen erlassen worden, es liegen noch zahlreiche Entwürfe zu bestimmten Themen vor (z.B. Anwendung von Tierarzneimittels à Impfstoffe). Es existieren neue Definitionen und Begrifflichkeiten, mit denen man sich vertraut machen sollte; die oben genannten Verordnungen enthalten zu Beginn Definitionen, die zum Verständnis der Rechtstexte notwendig sind. Auch ist es wichtig zu wissen, in welcher Kategorie (A bis E) sich die Tierseuche bei einer bestimmten Tierart befindet, da sich hiernach die Überwachungs- und Bekämpfungsvorgaben richten.
Explizit ausgenommen von diesen Änderungen sind derzeit das Zoonosenrecht (z.B. Geflügelsalmonellen), die Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien (TSE) sowie das TNP-Recht. Hier gelten die bisherigen Vorschriften weiter.