Mitgliederverwaltung - Jahresmeldung der Vereine
In der Zeit vom 01.01. bis spätestens 15.01. müssen alle Ortsvereine ihre Stammdaten an den BDRG Server aktualisiert, bzw. gemeldet haben !
Es besteht für jeden Ortsverein Meldepflicht !
Die Beitragszahlungen der Kreis- und Bezirksverbände an den LV müssen bis spätestens 15. April erfolgt sein. D.H., dass die Ortsvereine bis spätestens 31. März ihre Beitragszahlungen an den zuständigen KV / BV vorgenommen haben müssen.
Es wird noch einmal eindringlich darum gebeten, dass alle ORTSVEREINE im Landesverband dieser Meldepflicht unverzüglich nachkommen !
Herr Baier von der Firma (Baier Datenverarbeitung) ist jederzeit gerne bereit,
Hilfestellung zu geben:
Telefon 09543 4427-48 – Telefax 09543 4427-49
E-Mail: baierdv@t-online.de
Internet: www.baierdv.de
Von dort ist auch die neue Version 7.4.4 herunterzuladen.
Da auch demnächst die Zuchttierbestandserfassung über das Programm erfolgen soll, müssen die Voraussetzungen dafür gegeben sein.
gez.
Der Vorstand des Landesverbandes
der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e.V.
28.11.2022
1. Die
angeschlossenen Vereine sind verpflichtet, die Mitgliedermeldung über das vom BDRG bereitgestellte Softwaresystem vorzunehmen. Die aktuellen
Mitgliederdaten sind mindestens ein Mal jährlich (Stand 31.12. zwingend bis spätestens 15..
Januar des Folgejahres) über die entsprechende Funktion des Softwaresystems bereitzustellen. Die Beitragszahlungen müssen bis spätestens 15.April erfolgen.
2. Folgende Mitgliederdaten sind dabei anzugeben: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beitrittsjahr, Funktion im Verein. Falls vorhanden, sollten darüber hinaus möglichst auch die Telefonnummer, die Emailadresse und Ehrungen durch den LV und den BDRG angegeben werden. Die angeschlossenen Vereine stellen sicher, dass das jeweilige Mitglied mit der Speicherung und Verarbeitung dieser Mitgliederdaten im Softwaresystem einverstanden ist.
3. Der LV nutzt die bereitgestellten Daten zur Beitragserhebung des LV und des BDRG gegenüber den angeschlossenen Vereinen. Des Weiteren werden auf der Internetseite des LV im Rahmen einer Übersicht der Organisationsstruktur des LV und seiner Kreis- und Bezirksverbände folgende Daten des 1. Vorsitzenden des angeschlossenen Vereins ausgewiesen: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer (falls vorhanden), Email-Adresse (falls vorhanden).
4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem LV nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
5. Der BDRG ist verantwortlich für die Pflege und die Weiterentwicklung des Softwaresystems und stellt durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes sicher.
Landesverband der Rassegeflügelzüchter
Rheinland-Pfalz
19.12.2019