Mitgliederverwaltung und Zuchttierbestandserfassung

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen für Vereine und Verbände rund um die Mitgliederverwaltung und die damit verbundenen Meldungen.

 

Es besteht für jeden Ortsverein Meldepflicht!

Informationen zur Jahresmeldung finden Sie auf der Unterseite "Jahresmeldung der Vereine"

 

Die Bestandserfassung hat die Unterseite "Zuchttierbestandserfassung"

28.11.2022

Mitgliederverwaltung- Jahremeldung der Vereine muss bis spätestens 15.01.2023 erfolgt sein

 

Es wird noch einmal eindringlich darum gebeten, dass alle Ortsvefeine im Landesverband dieser Meldepficht unverzüglich nachkommen. 

 

Wichtige Mitteilung zur Beachtung an die Vereine des LV zur Verbandsverwaltung mit dem Mitglieder-Verwaltungsprogramm der BDV.

Es müssen mindestens jeweils die Stammdaten der Vereine mit  Stand 31.12. eines jeden Jahres eingepflegt und in der Zeit vom 01. bis spätestens 15. Januar des darauffolgenden Jahres an den BDRG-Surfer übergeben werden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Jahresmeldung zusätzlich erstellt wird mit der Angabe der geplanten Vereinsschauen etc. Änderungen des Mitgliederbestandes  im Laufe  eines Jahres sind jederzeit möglich, z. B. auch bei einem Wechsel von Vorstandsämtern usw.

 

Unter Infos zur Datenübertragung findet ihr weitere Details und aktuelle Informationen

Januar 2018

Mitgliederverwaltung:  Jahresmeldung der Vereine noch immer unbefriedigend!

 

Es besteht für jeden Ortsverein Meldepflicht!

 

Die dem LV angeschlossenen Ortsvereine sind verpflichtet, die Mitgliedermeldung über das vom BDRG bereitgestellte Softwaresystem vorzunehmen.

 

Vereine, die ab 1.1.2018 nicht oder nicht fristgerecht melden, erhalten künftig vom LV keine Ehrenpreise mehr zur Verfügung gestellt.

 

Die aktuellen Mitgliederdaten sind mindestens einmal jährlich (Stand 31.12.) zwingend bis spätestens 31. Januar des Folgejahres über die entsprechende Funktion des Softwaresystems bereitzustellen!

 

Die Beitragszahlungen der Kreis- und Bezirksverbände an den LV müssen bis spätestens 15. April erfolgt sein, d.h., dass die Ortsvereine bis spätestens 31. März ihre Beitragszahlungen an den zuständigen KV / BV vorgenommen haben müssen. Der Landesverband hat seinen Beitragsverpflichtungen gegenüber dem BDRG bis spätestens 30. April eines jeden Jahres nachzukommen.

 

Herr Baier von der Firma Baier Datenverarbeitung ist jederzeit gerne bereit, Hilfestellung zu geben:

        Telefon: 09543-442748     *      E-Mail: baierdv@t-online.de

 

Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e.V.

1. Vorsitzender

Helmut Demler

 

 

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