Aktuelle Hinweise für Veranstalter von Geflügelschauen
Unbedingt in die Ausstellungspapiere aufnehmen
Bitte unbedingt beachten:
Seit vielen Jahren besteht die Auflage unseres Ministeriums/ADD, keine Qualzuchten in unseren Vereinen zu dulden und alle Tiere nach dem Tierschutzgesetzt zu halten und zu pflegen. Der LV hat ist dieser Auflage verpflichtet, was somit in gleichem Maße auch für unsere angeschlossenen Vereine gilt.
Aus gegebenem Anlass daher hier nochmals die Aufforderung an alle Veranstalter von Geflügelausstellungen, unbedingt in den Meldepapieren einen entsprechenden Satz einfügen, dass der Aussteller bestätigt, seine Tiere nach dem Tierschutzgesetzt zu halten und zu pflegen (siehe Muster des LV-Meldebogens, bitte herunterladen). Diese Passagen sind verpflichtend aufzuführen.