Geflügelausstellungen

Definition einer Geflügelausstellung

( lt. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

 

„Unter Einbeziehung der tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorgaben wird folgende, abgestimmte Definition festgelegt: Eine Geflügelausstellung ist:


1. Die Ansammlung / Zusammenziehung einer Vielzahl lebender Vögel (Zuchttiere oder Nachzuchten, die als spätere Zuchttiere 

    Verwendung finden sollen, der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Geflügelpest-Verordnung genannten Arten) unterschiedlicher

    Herkunft auf Veranstaltungen von Zuchtverbänden/Zuchtorganisationen (Ausstellung, Leistungsprüfung oder Wettbewerb) zum

    Zweck der Zurschaustellung

2. Für die Ausstellung und Bewertung der Tiere sind ausschließlich züchterische Gesichtspunkte maßgebend.

3. Die Tiere sind mit einem geschlossenen Ring gekennzeichnet.

4. Der Verkauf oder Tausch einzelner Tiere an nachweislich bei der zuständigen Behörde registrierte Geflügelhalter ist möglich, 

    sofern diese Tiere zuvor ausgestellt bzw. bewertet wurden.

5. Eine tierschutzrechtliche Genehmigung ist NICHT erforderlich, da die Gewerbsmäßigkeit dieser Veranstaltung i.d.R. nicht  

    gegeben ist.“

   

Für die Durchführung von Geflügelausstellungen gibt es Auflagen, die zwingend zu beachten sind.

Diese können sich unterscheiden, je nachdem ob die Ausstellung regionaler oder überregionaler Art sind.


Wir haben dazu ein Merkblatt erstellt, die sich Aussteller und Ausrichter von Geflügelausstellungen hier herunterladen können:

Merkblatt Geflügelausstellungen
Merkblatt Geflügelausstellung.pdf
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        Bei Großschauen / überregionalen Schauen kann evtl. auch der Nachweis der Sentinelhaltung gefordert sein.

        Informationen dazu gibt es auf unserer Unterseite Sentinelhaltung

22.07.2022

Neue Maße für Volieren und Stämme 

 

Auf der Bundesversammlung 2022 wurden aus TIERSCHUTZRECHTLICHEN Gründen die Maße für die Volieren und Stämme neu festgelegt.

Bei Taubenvolieren müssen ferner 6 Sitzplätze und bei den Hühnervolieren eine Sitzstange vorhanden sein.

 

Die Angaben lt. Anlage wurden vom BDRG noch nicht bestätigt, werden aber in die BDRG-Satzung sicherlich so wie u.a. aufgenommen.

 

Wir machen darauf aufmerksam, dass ab der Schausaison 2022 die neuen Vorgaben verpflichtend sind!

 

Bitte die nachstehende PDF herunterladen

Neue Maße für Stämme und Volieren ab 2022
neue Maße für Stämme und Volieren ab 202
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23.07.2019

Textbausteine vom BDRG  für Ausstellungen, Satzungen, Ehrengerichtssachen 

 

Der BDRG hat Hinweistexte und Informationen für Vereine zusammengestellt, diese können aus der beigefügten Datei übernommen werden.

Hinweise_Vereine_BDRG_20-06-2019.docx
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Tierbörsen

 

Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten

Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbören
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