Tierimpfstoffverordnung

27.04.2021

Auszug aus der Tierimpfstoffverordnung
Tierimpfstoffverordnung Auszug.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB

Mitteilung des Tier- und Artenschutzbeauftragten des BDRG

 

 

Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

25.03.2020

 

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung im März der vom Bundestag eingereichten Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung zugestimmt.

Mit dieser Änderung ist es möglich, dass Tierärzte Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden, auch an nicht gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter, wie z.B. Rassegeflügelzüchter abgeben können.

Voraussetzungen sind natürlich wie bei gewerblichen Tierhaltern, dass eine Dokumentation stattfindet und die Tierärzte die Tierbestände kennen.

Unabhängig davon setzt sich der BDRG weiter dafür ein, dass der aus wissenschaftlicher Sicht ausreichende und seit Jahrzehnten bewährte Impfintervall von 12 Wochen rechtsverbindlich wieder möglich wird, obwohl die Pharmakonzerne nicht aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, sondern aus rein kommerziellen Gründen den Intervall im Beipackzettel auf 6 Wochen verkürzten. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden und werden Sie informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Dr. Michael Götz

Tier- und Artenschutzbeauftragter