Ein Thema ist dem LV besonders wichtig:
Der Tier- und Artenschutz
Jeder Ortsverein wird gebeten, seinen Vorstand mit einem Tier- und Artenschutzbeauftragten zu ergänzen!
Uns Rassegeflügelzüchter als Artenschützer zu bezeichnen ist einfach, da wir durch unsere Zuchtarbeit selten werdende Nutztierrassen mit dem Ziel des Schutzes der biologischen Vielfalt (Biodiversität) erhalten.
Unser Landesverband wurde 2017 als Tierschutzverein von unserer Landesregierung anerkannt. Wir sind ein anerkannter Tierschutzverein nach § 2 Absatz 2 Satz 1 des TierSchLMVG
Dies hat dazu geführt, dass nicht nur der Landesverband, sondern jeder Kreisverband, jeder Ortsverein und jedes einzelne Mitglied von nun an offiziell alle Rechte und Pflichten dieser Bezeichnung tragen muss.
Das nun für uns gültige Verbandsklagerecht hilft uns enorm bei Klagen gegen z.B. Behörden.
Die daraus resultierenden aber auch Pflichten für jedes einzelne Mitglied.
Für die Ortsvereine heißt das in erster Linie die Satzung in der Formulierung an die des LVs in Bezug auf den Tierschutz anzupassen.
Auch muss das Amt eines Tier- und Artenschutzbeauftragten in der Satzung jedes Ortsvereins verankert werden.
Also muss bei der nächsten JHV jeder Ortsverein die Satzungsänderung und die Wahl eines Tier- und Artenschutzbeauftragen als Tagesordnungspunkt mit auf die Tagesordnung bringen!
Hierbei ist zu beachten, dass man nicht extra eine neue Person mit in der Vorstand holen muss, sondern, dass dieses Amt auch ein zusätzliches Amt für die vorhandenen Vorstandskollegen sein kann.
Am wichtigsten ist es mir hier nochmal auf die Wirkung in der Öffentlichkeit hinzuweisen.
Wir als Tierschützer sind dazu verpflichtet unseren Tieren ein artgerechtes und leidensfreies Leben zu bieten.
Dies umfasst viel mehr, als die Maßnahmen zur Erhaltung der Rassevielfalt.
Eine ordentlich gepflegte Zuchtanlage mit artgerechten Stallungen und ohne Überbevölkerung ist ein absolutes Muss!
Gerade die Zuchtanlagen der Geflügelzuchtvereine müssen stets in einem einwandfreien Pflegezustand sein!
Hier kommen Menschen meist als erstes mit der Rassegeflügelzucht in Kontakt, und da der erste Eindruck zählt ist hier eine vorbildliche Sauberkeit und Haltung der Tiere unabdingbar.
Auch werden wir Rassegeflügelzüchter oft von Privatpersonen angesprochen, wenn diese eine Taube o.ä. gefunden haben.
Da wir als Tierschützer natürlich um das Wohl aller Tiere bemüht sind, muss man sehr gut auf seine Wortwahl achten. Auch wenn das Tier keinen Ring trägt oder hoffnungslos verletzt ist, muss man sich darum kümmern und man muss als Tierschützer seine Hilfe anbieten, um evtl. das verletzte und/oder verflogene Tier bei den Privatleuten abzuholen.
Oder ihr gebt den Leuten einfach die Nummer des passenden Vereinsvorsitzenden, bzw. des neu gewählten Tier- und Artenschutzbeauftragten, der im Falle eines Wildvogels die passende Telefonnummer einer Vogelauffangstation parat hat, um diese weiter zu geben oder bei gestrandetem Rassegeflügel sich selbstverständlich selbst darum bemüht den Nicht-vogelkundigen Personen das Tier abzunehmen.
Dazu sind wir verpflichtet!
Wir sind Tierschützer!!
gez.
Helmut D e m l e r
1. Vorsitzender
Der Tierschutzbeauftragte im Ortsverein
Euer Beauftragter sollte personale Kompetenz aufweisen.
Er sollte Euch gut bekannt sein und auch Eure Probleme und Anliegen kennen sowie durchsetzungsfähig sein, falls es Probleme geben sollte.
Zudem sollte ihm das Anliegen "Tierschutz" wirklich am Herzen liegen und er sollte die Zeit haben, sich zu informieren und die Informationen an Euch weiterzugeben.
Es kam im Jahr 2017 in Bayern zu einem Vogelgrippeausbruch in einer Zuchtanlage. So wurden alle Hühner und Enten der Zuchtanlage gekeult, die Tauben konnten aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nur verschont werden, da die baulichen Gegebenheiten zufällig die Bedingungen einer Quarantäne erfüllten.
Im Fall der Fälle bedarf es also eines durchsetzungsfähigen Tierschutzbeauftragten, der bereits vorher mit Eurem Amtsveterinär in Kontakt ist und bereit ist, mit diesem zusammenzuarbeiten, aber vor allem dem Veterinär gegenüber die Anliegen des Vereins vertreten kann.
Daher bedarf es auch der sprachlichen Kompetenz.
Euer Tierschutzbeauftragter sollte den Behörden gegenüber selbstbewusst auftreten können sowie Eure Anliegen und Probleme formulieren können, vor allem auch schriftlich.
Er sollte über eine E-Mail-Adresse verfügen und seine E-Mails regelmäßig abrufen, um über neueste Entwicklungen informiert zu sein.