Anerkannter Tierschutzverein nach § 2 Absatz 2
Satz 1 des TierSchLMVG |
Der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e.V. hat die Anerkennung als Anerkannter Tierschutzverein nach $ 2 Absatz 2 Satz 1 des TierSchLMVG erhalten.
Die eigens eingerichtete Tier- und Artenschutzkommission des LV ist primär mit der Förderung des Tierschutzes betraut.
Einzelheiten hierzu finden sich auf der Unterseite Tier- und Artenschutzkommission.