Sind Sie ein gewissenhafter und vorbildlicher Züchter mit einem objektiven Blick für Ästhetik und Harmonie und besitzen Sie ein fundiertes Grundwissen in der Rassegeflügelzucht, dann sind die Voraussetzungen für einen Rassegeflügelpreisrichter gegeben.
Wenn Sie bereit sind, Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen und aus echter innerer Motivation zum Wohl unserer Rassegeflügelzucht beitragen wollen, dann sollten Sie sich als Anwärter bewerben. Wer glaubt, bei der Preisrichterarbeit seine finanzielle Lage aufbessern zu können oder nach besonderer Anerkennung strebt, wird maßlos enttäuscht. Die Grundvoraussetzungen entnehmen Sie dem BDRG-Satzungsordner VDRP-Satzung und Bestimmungen C, I bis VIII. Die Grundausbildung für zwei Gruppen in einer Sparte umfasst 3 Jahre und die Schulungen finden jährlich an 5 bis 6 Tagen im Jahr statt. Hinzu kommen die erforderlichen Schreib- und Probearbeiten während der Schausaison.
Interessierte können im so genannten „Schnupperkurs“ einmal hineinschauen und einen oder zwei Ausbildungstage miterleben. Alle Schulungsleiter nennen Ihnen die Termine zu den Schulungstagen.
Sie wollen sich in den Dienst der Rassegeflügelzucht stellen? Dann füllen Sie einen Antrag aus und senden diesen an den Vorsitzenden der PV.
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